AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ZAHNWELTEN Hamburg – Zahnarztpraxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene • September 2026
1. ALLGEMEIN
Allgemeine Informationen und Geltungsbereich
1.1. GRUNDSATZ
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Behandlungsverhältnis zwischen der Praxis ZAHNWELTEN Hamburg und ihren Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzlichen Vertretungen.
1.2. LEISTUNGEN
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der Praxis, insbesondere für zahnärztliche und kieferorthopädische Untersuchungen und Behandlungen sowie ergänzende Leistungen im Bereich Prävention, Diagnostik, Beratung und Prophylaxe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
1.3. ZUSTANDEKOMMEN DES BEHANDLUNGSVERHÄLTNISSES
Ein Behandlungsverhältnis kommt zustande, sobald Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter zahnärztliche Leistungen der Praxis in Anspruch nehmen und die Behandlung durch die Praxis aufgenommen wird.
1.4. EINVERSTÄNDNIS
Mit der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen erkennen Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter diese AGB an.
2. VERANTWORTUNG
Zahnärztliche Leistungen und Verantwortung
2.1. WAHL DER BEHANDLUNGSMETHODEN
Die zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen der Praxis umfassen Untersuchungs-, Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nach fachlichen und medizinischen Gesichtspunkten als geeignet und medizinisch sinnvoll ausgewählt. Die Auswahl der jeweiligen Behandlung richtet sich nach dem individuellen Befund und den persönlichen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten.
2.2. MEDIZINISCHE GRENZEN
Der Erfolg einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung kann trotz sorgfältiger Planung und Durchführung nicht garantiert werden. Medizinische Ergebnisse können individuell unterschiedlich ausfallen und von individuellen Voraussetzungen, Wachstum und Entwicklungsprozessen sowie der aktiven Mitwirkung der Patientinnen und Patienten beeinflusst werden.
2.3. PRIORITÄTEN
Die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten haben stets oberste Priorität. Behandlungen erfolgen auf Grundlage medizinischer Notwendigkeit sowie aktueller fachlicher Standards.
2.4. EMPFEHLUNGEN & AUFKLÄRUNG
Vor größeren oder längerfristigen Behandlungen werden Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter in der Regel über geplante Maßnahmen, mögliche Behandlungsalternativen sowie potenzielle Risiken und Auswirkungen informiert.
3. TERMINE
Terminvereinbarung und Ausfallregelung
3.1. TERMINVERGABE
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und richten sich nach den organisatorischen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis.
3.3. TERMINAUSFALL
Nicht oder kurzfristig abgesagte Termine können mit einem angemessenen Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt werden, sofern die reservierte Behandlungszeit nicht anderweitig vergeben werden konnte. Dies gilt insbesondere bei länger reservierten Behandlungszeiten.
3.2. ABSAGEN
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage oder Verschiebung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Dadurch ermöglichen Sie uns, reservierte Behandlungszeiten kurzfristig anderen Patientinnen und Patienten anzubieten.
3.4. WIEDERHOLTE TERMINVERSÄUMNISSE
Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen behält sich die Praxis vor, zukünftige Termine nur nach individueller Absprache zu vergeben.
4. KOSTEN
Kostenübernahme und Abrechnung
4.1. GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Die Abrechnung gesetzlicher Leistungen erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Nicht alle Leistungen werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
4.4. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Rechnungen und privat vereinbarte Leistungen sind, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
4.3. SELBSTZAHLER- UND ZUSATZLEISTUNGEN
Leistungen, die nicht oder nur teilweise von gesetzlichen oder privaten Kostenträgern übernommen werden, können als privat zu zahlende Leistungen vereinbart werden. Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter werden hierüber im Vorfeld informiert.
4.2. PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG & ZUSATZVERSICHERUNG
Die Erstattung zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Leistungen durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen des Versicherers. Umfang und Höhe möglicher Erstattungen können individuell unterschiedlich ausfallen.
4.6. ZUSATZVEREINBARUNGEN
Ergänzende oder über den gesetzlichen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen können gesondert vereinbart werden. Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter werden vorab über Umfang, Inhalt und mögliche Kosten informiert.
4.5. KOSTENINFORMATION & TRANSPARENZ
Die Praxis legt Wert auf eine nachvollziehbare und transparente Information zu entstehenden Behandlungskosten. Vor umfangreicheren oder kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter über mögliche Kosten informiert.
5. BEHANDLUNG
Erstuntersuchung, Diagnostik und Behandlungsverlauf
5.1. ERSTUNTERSUCHUNG
Die Erstuntersuchung dient dem Kennenlernen, der Erhebung relevanter medizinischer Informationen sowie der Beurteilung des individuellen Behandlungsbedarfs. Eine vollständige und wahrheitsgemäße Angabe medizinisch relevanter Informationen unterstützt eine sichere und zielgerichtete Behandlung.
5.2. DIAGNOSTIK
Zur Feststellung des Behandlungsbedarfs können diagnostische Maßnahmen wie Untersuchungen, Röntgenaufnahmen, bildgebende Verfahren oder weitere medizinisch erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden.
5.4. REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Für den Behandlungserfolg können regelmäßige Kontroll- und Nachsorgetermine erforderlich sein. Die Einhaltung vereinbarter Termine unterstützt eine kontinuierliche Betreuung sowie einen erfolgreichen Behandlungsverlauf.
5.3. INDIVIDUELLER BEHANDLUNGSVERLAUF
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen richten sich nach dem individuellen Befund sowie den persönlichen Voraussetzungen der Patientinnen und Patienten. Verlauf, Dauer und Umfang können unterschiedlich ausfallen.
6. MITWIRKUNG
Minderjährige und Mitwirkungspflichten
6.1. GESETZLICHE VERTRETUNG
Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten erfolgt die Behandlung grundsätzlich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
6.3. AKTIVE MITWIRKUNG
Der Erfolg zahnärztlicher und insbesondere kieferorthopädischer Behandlungen kann von einer aktiven Mitwirkung abhängen. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung empfohlener Maßnahmen, Kontrolltermine sowie Hinweise zur Pflege, Mundhygiene und Anwendung von Hilfsmitteln.
6.2. INFORMATIONSPFLICHT
Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter werden gebeten, relevante medizinische Informationen, bestehende Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen oder Veränderungen des Gesundheitszustands vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
6.4. ELTERN & BEGLEITPERSONEN
Bei Kindern und Jugendlichen unterstützen Eltern oder Sorgeberechtigte den Behandlungsverlauf durch Begleitung, Organisation sowie die Unterstützung empfohlener Maßnahmen im Alltag.
7. BEENDIGUNG
Ablehnung, Unterbrechung und Beendigung einer Behandlung
7.1. ABLEHNUNG EINER BEHANDLUNG
Die Praxis behält sich das Recht vor, eine Behandlung in begründeten Fällen abzulehnen oder nicht aufzunehmen. Gründe können insbesondere medizinische, fachliche oder organisatorische Umstände sein.
7.3. BEENDIGUNG DURCH PATIENTINNEN UND PATIENTEN
Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter können eine Behandlung grundsätzlich jederzeit beenden oder abbrechen.
7.2. UNTERBRECHUNG EINER BEHANDLUNG
Eine laufende Behandlung kann unterbrochen werden, wenn medizinische, organisatorische oder andere wesentliche Gründe dies erforderlich machen.
7.4. BEENDIGUNG DURCH DIE PRAXIS
Die Praxis behält sich vor, eine Behandlung zu beenden, sofern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dauerhaft nicht möglich ist oder medizinisch bzw. organisatorisch wesentliche Voraussetzungen für eine sichere und verantwortungsvolle Behandlung nicht erfüllt werden.
8. DATENSCHUTZ
Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1. DATENSCHUTZ
Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
8.4. WEITERE INFORMATIONEN
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu technischen
und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen finden Sie auf der gesonderten Seite
„Datenschutz & Sicherheit“.
8.2. VERTRAULICHKEIT
Alle patientenbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt und nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verarbeitet oder weitergegeben.
8.3. WEITERGABE VON DATEN
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften, medizinischer Erfordernisse oder zur Durchführung der Behandlung notwendig ist.
9. HAFTUNG
Haftung und Verantwortlichkeiten
9.1. HAFTUNG DER PRAXIS
Die Praxis erbringt sämtliche Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach aktuellen fachlichen Standards. Eine Haftung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
9.2. EIGENVERANTWORTUNG
Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter tragen Verantwortung für die vollständige und wahrheitsgemäße Mitteilung relevanter Informationen sowie für die Einhaltung vereinbarter Maßnahmen und Hinweise.
9.3. EXTERNE EINFLÜSSE
Die Praxis übernimmt keine Haftung für Umstände oder Behandlungsergebnisse, die durch unvollständige Angaben, fehlende Mitwirkung oder andere außerhalb des Verantwortungsbereichs der Praxis liegende Faktoren beeinträchtigt werden.
10. HINWEISE
Meinungsverschiedenheiten und geltendes Recht
10.1. KLÄRUNG VON FRAGEN UND BESCHWERDEN
Bei Fragen, Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten empfiehlt die Praxis zunächst das direkte Gespräch zur gemeinsamen Klärung.
10.2. GELTENDES RECHT
Für sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Behandlungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
11.1. WIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.2. ERSATZREGELUNG
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: SEPTEMBER 2026
Die Inhalte dieser AGB können bei organisatorischen, rechtlichen
oder fachlichen Änderungen angepasst werden.
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